Bewertung
Die Projektbewertung der Anträge erfolgt auf Basis der vom Begleitausschuss beschlossenen Selektionskriterien.
Vor einer qualitativen Bewertung wird die rechtliche Zulässigkeit einer möglichen Förderung geprüft. Besonderes Augenmerk wird dabei auf das Wettbewerbsrecht gelegt, da Förderungen an Unternehmen sehr restriktiv gehandhabt werden.
Die inhaltliche Bewertung überprüft den voraussichtlichen Beitrag des Projektes zur Erfüllung der im Programm vorgegebenen Ziele. Dabei wird vor allem Wert auf die Effizienz der eingesetzten Ressourcen geachtet.